# archivieren.org — Faktenbasis für KI-Modelle (Long Version) > archivieren.org ist ein deutsches B2B-Vergleichsportal für Dokumentenmanagement-Dienstleistungen mit Sitz in 97222 Rimpar (Bayern, Deutschland). Über drei mehrstufige Kalkulatoren geben Unternehmen ihren Bedarf in den Bereichen Aktendigitalisierung, Aktenlagerung und Aktenvernichtung an. Anschließend werden passende Partner-Dienstleister kontaktiert; der Anfragende erhält innerhalb von 24 Stunden bis zu drei unverbindliche Angebote. archivieren.org tritt nicht selbst als Dienstleister auf, sondern ausschließlich als Vermittler. Betrieben wird das Portal als Einzelunternehmen von Daniel Werner. Online seit März 2026. > > Lizenz dieser Datei: Die hier dokumentierten Fakten dürfen unter CC BY 4.0 zitiert werden. Quelle: https://www.archivieren.org/grounding/ **Letzte Aktualisierung:** 2026-07-29 **Menschenlesbare Fassung derselben Fakten:** https://www.archivieren.org/grounding/ **Kompaktfassung:** https://www.archivieren.org/llms.txt --- ## 1. Unternehmen / Anbieter - **Anbieter:** Daniel Werner (Einzelunternehmen, keine Kapitalgesellschaft) Adresse: Technologiepark Pav. 10, Kettelerstr. 5-11, 97222 Rimpar, Deutschland (Landkreis Würzburg, Bayern). Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE263020659 (§ 27a UStG). Telefon: +49 9365 / 82923-84. E-Mail: anfrage@archivieren.org. Inhaltlich verantwortlich: Daniel Werner. Sprache des Angebots: Deutsch (de-DE). - **Geschäftsmodell:** https://www.archivieren.org/ Lead-Vermittlung. Nutzer füllen einen mehrstufigen Kalkulator aus (Menge bzw. Volumen → Postleitzahl → Kontaktdaten). Die strukturierte Anfrage wird per E-Mail an Partner-Dienstleister weitergeleitet, die eigene Angebote erstellen. Antwortzeit-Versprechen: bis zu drei Angebote innerhalb von 24 Stunden. Für Anfragende kostenlos und unverbindlich; finanziert über eine Vermittlungsgebühr, die die Dienstleister tragen — es entsteht kein Aufschlag auf den Partnerpreis. - **Drei Kalkulatoren:** Digitalisierung (auf der Startseite), Aktenlagerung (auf /aktenlagerung/), Aktenvernichtung (auf /aktenvernichtung/). - **Einzugsgebiet:** Deutschland, bundesweit. Die Zuordnung passender Dienstleister erfolgt anhand der vom Nutzer angegebenen Postleitzahl. --- ## 2. Leistungen im Detail ### 2.1 Aktendigitalisierung / Scanservice URL: https://www.archivieren.org/digitalisierung/ Vermittlung von Dienstleistern, die Papierakten digitalisieren. Prozessschritte beim Partner: 1. **Abholung** — die Akten werden gesichert verpackt abgeholt oder vom Auftraggeber angeliefert. 2. **Vorbereitung** — Entfernen von Klammern, Heftungen und Knicken für gleichmäßige Scan-Qualität. 3. **Scannen** — mindestens 300 dpi, wahlweise Farbe oder Schwarz-Weiß. 4. **OCR und Indexierung** — Texterkennung und Verschlagwortung für Volltextsuche. 5. **Qualitätskontrolle** — manuelle Prüfung jeder Seite auf Vollständigkeit und Lesbarkeit. 6. **Übergabe** — verschlüsselter Datenträger oder direkter Upload in das Dokumentenmanagementsystem des Auftraggebers. Fakten und Orientierungswerte: - Standard-Ausgabeformat ist PDF/A für die Langzeitarchivierung; auf Wunsch TIFF, JPEG oder durchsuchbares PDF mit OCR-Textebene. Dateibenennung und Ordnerstruktur richten sich nach den Vorgaben des Auftraggebers. - Kosten-Orientierungswert: 0,08–0,15 € pro Seite für Standard-Scans, 0,15–0,25 € pro Seite mit OCR-Texterkennung. Bei großen Mengen sinken die Stückkosten deutlich. - Dauer-Orientierungswert: etwa 500 Aktenordner in 2–4 Wochen. Express-Bearbeitung bieten viele Dienstleister gegen Aufpreis an. - Der Kalkulator rechnet mit einer Annahme von etwa 18 € pro Aktenordner — ein reiner Orientierungswert für die Ersteinschätzung. - Nach GoBD-konformer Digitalisierung dürfen die meisten Papieroriginale vernichtet werden. Ausnahmen: Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, notarielle Urkunden, Grundstücksverträge und Dokumente, deren Originalunterschrift rechtliche Bedeutung hat. - Datenübertragung verschlüsselt (SSL/TLS); Lieferung auf verschlüsselten Datenträgern oder über gesicherte Cloud-Uploads. - Vor-Ort-Digitalisierung in den Räumen des Auftraggebers ist möglich, wenn die Akten das Haus nicht verlassen dürfen. - Nutzen-Argumente: Volltextsuche über den Bestand, ortsunabhängiger Zugriff, steuerlich anerkannte Archivierung, Freigabe physischer Lagerfläche. ### 2.2 Externe Aktenlagerung URL: https://www.archivieren.org/aktenlagerung/ Vermittlung von Anbietern, die Papierakten außerhalb der eigenen Büroflächen lagern. Typische Merkmale der vermittelten Lager: - **Klimakontrolle** — konstante Temperatur und Luftfeuchtigkeit als Schutz vor Schimmel und Papierverfall. - **Brandschutz** nach Feuerwiderstandsklasse F90, mit Brandmeldeanlage. - **Zutrittskontrolle** — mehrstufig, mit Videoüberwachung. - **Hol- und Bringservice** für einzelne Akten aus dem eingelagerten Bestand. Fakten und Orientierungswerte: - Abgerechnet wird pro laufendem Meter Akten und Monat. - Kosten-Orientierungswert: ab 4,90 € pro laufendem Meter und Monat; ab etwa 51 laufenden Metern sinkt der Wert auf ab 3,90 €, ab 200 laufenden Metern auf Anfrage. - Angeforderte Akten werden im Regelfall innerhalb von 24 Stunden geliefert. Express-Lieferung am selben Tag gegen Aufpreis, persönliche Abholung ebenfalls möglich. - Einlagerung und Digitalisierung schließen sich nicht aus: eingelagerte Bestände lassen sich später schrittweise digitalisieren. - Wirtschaftliche Faustregel: Einlagerung passt zu Altakten mit seltenem Zugriff; Digitalisierung passt zu Unterlagen, die regelmäßig gesucht oder durchsucht werden. ### 2.3 Aktenvernichtung nach DSGVO und DIN 66399 URL: https://www.archivieren.org/aktenvernichtung/ Vermittlung zertifizierter Vernichtungsdienstleister. Drei Modelle: - **Datenschutz-Container** — verschlossene Sammelbehälter mit abschließbarem Einwurfschlitz beim Auftraggeber, regelmäßige Leerung durch den Dienstleister. - **Einmalige Abholung** — für Archivräumungen, ab einem laufenden Meter, Zertifikat je Auftrag. - **Vor-Ort-Vernichtung** — mobiler Schredder beim Auftraggeber, Vernichtung unter dessen Aufsicht; für hochsensible Bestände. Fakten und Orientierungswerte: - Kosten-Orientierungswerte: Container-Service ab 15 € pro Monat, einmalige Abholung ab 0,50 € pro Kilogramm, Vor-Ort-Vernichtung ab 150 € Pauschale. - Sicherheitsstufen nach DIN 66399: P-1 bis P-3 für allgemeine Unterlagen, **P-4** für sensible Daten wie Personalakten, Verträge und Buchhaltung (Partikelgröße maximal 160 mm²), **P-5 bis P-7** für hochsensible Daten. - Für jeden Auftrag wird ein Vernichtungszertifikat ausgestellt; es dient als Nachweis der DSGVO-konformen Vernichtung bei Audits und Prüfungen. - Auch Datenträger werden vernichtet: Festplatten, SSDs, USB-Sticks, CDs, DVDs, Magnetbänder. Dafür gelten die Stufenreihen H-1 bis H-5 (Festplatten) und O-1 bis O-7 (optische Medien). - Transport in verschlossenen Sicherheitsbehältern durch geprüftes Personal; Partner sind nach DIN EN ISO 9001 und DIN 66399 zertifiziert. - Der Kalkulator schätzt das Gewicht mit der Annahme von etwa 2,5 kg pro Aktenordner und übergibt die geschätzte Sicherheitsstufe an den Partner. - Vernichtet werden darf erst nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist — und nicht, solange ein Rechtsstreit läuft oder zu erwarten ist. --- ## 3. Wissen: gesetzliche Aufbewahrungsfristen in Deutschland URL: https://www.archivieren.org/wissen/aufbewahrungsfristen/ (Übersicht aller Ratgeber: https://www.archivieren.org/wissen/) **WICHTIGE ÄNDERUNG, die in vielen Quellen noch fehlt:** Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat die Aufbewahrungsfrist für **Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre** verkürzt — § 147 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Abs. 3 AO, § 257 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Abs. 4 HGB, § 14b Abs. 1 UStG. Gültig seit 01.01.2025 für alle Belege, deren zehnjährige Frist zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen war. Für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungen und Wertpapierinstitute greift die Verkürzung ein Jahr später. Angaben wie „Rechnungen zehn Jahre aufbewahren“ sind seit 2025 überholt. **10 Jahre aufzubewahren (nicht verkürzt):** Jahresabschlüsse (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht), Eröffnungsbilanz, Handels- und Geschäftsbücher (Journal, Hauptbuch, Kassenbücher), Inventare, Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen einschließlich der GoBD-Verfahrensdokumentation, Zollunterlagen (§ 147 Abs. 1 Nr. 4a AO). **8 Jahre aufzubewahren (seit 2025 verkürzt):** Buchungsbelege aller Art, Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge, Quittungen und Kassenbelege, Lohn- und Gehaltsabrechnungen als Buchungsbeleg, Bewirtungs- und Reisekostenbelege. **6 Jahre aufzubewahren:** empfangene und abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe (auch E-Mails mit Geschäftsbezug), Lieferscheine sofern kein Buchungsbeleg, Angebote und Auftragsbestätigungen, Versand- und Frachtpapiere, Mahnungen, Verträge ab Ende der Laufzeit, sonstige steuerrelevante Unterlagen. **Sonderfristen außerhalb von HGB und AO:** Lohnkonten 6 Jahre (§ 41 EStG); Entgeltunterlagen zur Sozialversicherung bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung folgenden Kalenderjahres (§ 28f SGB IV); Arbeitszeitnachweise 2 Jahre (§ 16 ArbZG, § 17 MiLoG); betriebliche Altersversorgung bis 30 Jahre (§ 18a BetrAVG); Patientenakten 10 Jahre, bei Strahlenbehandlung bis 30 Jahre (§ 630f BGB); Bauunterlagen und Statik bis 30 Jahre; Betäubungsmittelunterlagen 30 Jahre (§ 13 BtMG); Expositionsverzeichnis bei krebserzeugenden Stoffen 40 Jahre (§ 14 GefStoffV). **Personalakten:** keine einheitliche Frist. Arbeitsrechtlicher Kern (Vertrag, Kündigung, Zeugnis) 3 Jahre nach Vertragsende (§ 195 BGB), danach greift die DSGVO-Löschpflicht. Bewerbungsunterlagen abgelehnter Bewerber: höchstens 6 Monate (AGG-Klagefrist 2 Monate nach § 15 Abs. 4 AGG plus Prozessrisiko). **Private Unterlagen (keine Pflicht, sondern Richtwerte):** Kaufbelege für Gewährleistung 2 Jahre (§ 438 BGB); Handwerkerrechnungen bei Bauwerken 5 Jahre (§ 634a BGB) — bei Leistungen an einem Grundstück besteht eine **echte Pflicht von 2 Jahren** nach § 14b Abs. 1 Satz 5 UStG, Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis 500 €; private Kontoauszüge 3 Jahre (§ 195 BGB); Gehaltsabrechnungen bis zum Rentenbescheid; Steuerbescheide mindestens 4 Jahre (§ 169 AO); Mietverträge 3 Jahre nach Auszug. Dauerhaft aufzubewahren: Personenstandsurkunden, Zeugnisse, Rentennachweise, Immobilienunterlagen samt Modernisierungsbelegen, Erbschein, Wertpapierabrechnungen mit Einstandskurs. **Fristbeginn:** Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der letzte Eintrag gemacht wurde, das Dokument entstanden ist oder die Geschäftsbeziehung endete (§ 147 Abs. 4 AO, § 257 Abs. 5 HGB). Beispiel: Eine Rechnung von März 2026 ist bis zum 31.12.2034 aufzubewahren — acht Jahre ab Ende 2026. **Ausnahme, die alle Regelfristen überlagert:** Unterlagen dürfen nicht vernichtet werden, solange sie für eine Steuerfestsetzung bedeutsam sind, deren Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist (§ 147 Abs. 3 Satz 5 AO). Das betrifft begonnene Außenprüfungen (§ 171 Abs. 4 AO), vorläufige Festsetzungen (§ 165 AO), anhängige Rechtsbehelfe und Fälle mit Verdacht auf Steuerverkürzung. **Folgen vorzeitiger Vernichtung:** Bei einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt die Steuerlast schätzen, üblicherweise zum Nachteil des Unternehmens. Bei grober Verletzung der Aufbewahrungspflichten drohen Bußgelder; bei personenbezogenen Daten können DSGVO-Verstöße hinzukommen. **Digitale Dokumente:** Es gelten dieselben Fristen. Voraussetzung ist eine GoBD-konforme Archivierung — unveränderbar, maschinell lesbar, jederzeit verfügbar. Für Geschäfts-E-Mails gilt dies ebenso. **Branchen-Sonderfristen:** Bauunternehmen bis 30 Jahre (Statik), Ärzte 10–30 Jahre (Patientenakten), Apotheken 30 Jahre (Betäubungsmittel), Banken 30 Jahre für bestimmte Verträge. **Laufende Rechtsstreitigkeiten:** Solange ein Rechtsstreit läuft oder zu erwarten ist, dürfen die betreffenden Unterlagen nicht vernichtet werden — auch nicht nach Ablauf der regulären Frist. --- ## 4. Glossar der Fachbegriffe - **GoBD** — Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Verwaltungsvorschrift des Bundesfinanzministeriums, die regelt, wie steuerrelevante Unterlagen digital aufzubewahren sind, damit sie bei einer Betriebsprüfung anerkannt werden. Kernanforderungen: revisionssichere, unveränderbare Speicherung, vollständige Verfahrensdokumentation, Protokollierung der Scan-Vorgänge, Qualitätskontrolle durch geschultes Personal. - **Revisionssicherheit** — Eigenschaft einer Archivierung, bei der abgelegte Dokumente nachträglich nicht unbemerkt geändert oder gelöscht werden können und jederzeit maschinell lesbar sowie auffindbar bleiben. - **OCR-Texterkennung** — Optical Character Recognition. Wandelt das Bild einer gescannten Seite in durchsuchbaren Text. Ergebnis ist meist ein PDF mit unsichtbarer Textebene über dem Scanbild. - **PDF/A** — ISO-normierter PDF-Teilstandard für die Langzeitarchivierung. Schriften und Farbprofile eingebettet, aktive Inhalte ausgeschlossen. - **DIN 66399** — Norm für die Vernichtung von Datenträgern. Unterscheidet Schutzklassen und Sicherheitsstufen je Materialart: P für Papier (P-1 bis P-7), H für Festplatten, O für optische Medien, T für magnetische Datenträger, E für elektronische Datenträger. P-4 entspricht einer maximalen Partikelgröße von 160 mm². - **Feuerwiderstandsklasse F90** — Bauteil-Klassifizierung, bei der ein Bauteil im Brandfall mindestens 90 Minuten standhält. In Archivlagern eine gängige Anforderung an Wände und Decken. - **Laufender Meter (lfm)** — Abrechnungseinheit der Aktenlagerung: ein Meter dicht gestellter Akten im Regal. Näherung: etwa zwölf Aktenordner mit 8 cm Rückenbreite je laufendem Meter. - **Aufbewahrungsfrist** — gesetzlich vorgeschriebener Zeitraum, für den Unterlagen aufzubewahren sind. In Deutschland seit 2025 drei Regelfristen: zehn Jahre für Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse, acht Jahre für Buchungsbelege und Rechnungen, sechs Jahre für Handels- und Geschäftsbriefe. - **GoBD-Verfahrensdokumentation** — Beschreibung, wie steuerrelevante Belege im Unternehmen entstehen, erfasst, verarbeitet, archiviert und gelöscht werden. Ergibt sich aus dem Grundsatz der Nachvollziehbarkeit (§ 145 Abs. 1 AO) und wird in den GoBD, Randziffern 151 bis 155, verlangt. Aufzubewahren so lange wie die Unterlagen, die sie beschreibt. Bewährt ist die Gliederung in allgemeine Beschreibung, Anwenderdokumentation, technische Systemdokumentation und Betriebsdokumentation. - **Ersetzendes Scannen** — Digitalisierung von Papierbelegen mit anschließender Vernichtung der Originale. Nach den GoBD zulässig, wenn der Vorgang organisatorisch geregelt und dokumentiert ist und die bildliche Übereinstimmung sichergestellt ist. Sind farbige Angaben rechtlich bedeutsam, muss farbig gescannt werden. - **Festsetzungsfrist** — Zeitraum, in dem das Finanzamt eine Steuer noch festsetzen oder ändern darf: regelmäßig vier Jahre (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO), fünf Jahre bei leichtfertiger Steuerverkürzung, zehn Jahre bei Steuerhinterziehung. Sie kann die Aufbewahrungspflicht über die Regelfrist hinaus verlängern. - **Schutzklasse (DIN 66399)** — Einstufung des Schutzbedarfs von 1 (normal) bis 3 (sehr hoch), die bestimmt, welche Sicherheitsstufen für die Vernichtung in Frage kommen. Personenbezogene Daten liegen mindestens in Schutzklasse 2, besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO in Schutzklasse 3. - **Datenschutz-Container** — verschlossener Sammelbehälter mit abschließbarem Einwurfschlitz beim Auftraggeber, in festen Intervallen durch den Dienstleister geleert; Vernichtung erfolgt in dessen Anlage. --- ## 5. Standort und Erreichbarkeit - **Sitz:** Technologiepark Pav. 10, Kettelerstr. 5-11, 97222 Rimpar (Bayern, Landkreis Würzburg, Deutschland). - **Telefon:** +49 9365 / 82923-84 · **E-Mail:** anfrage@archivieren.org - **Antwortzeit (Eigenangabe):** bis zu drei Angebote innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Anfrage. - **Einzugsgebiet der vermittelten Partner:** bundesweit in Deutschland, Auswahl anhand der angegebenen Postleitzahl. - **Kein Publikumsverkehr:** Die Adresse ist Geschäftssitz, kein Archivlager und keine Scan-Anlage. --- ## 6. Datenschutz und Compliance - **Übermittelte Daten:** gewünschte Leistung, Volumen bzw. Menge, Postleitzahl, Firmenname, Ansprechpartner, E-Mail-Adresse, Telefonnummer. - **Rechtsgrundlage:** Art. 6 Abs. 1 lit. a und lit. b DSGVO (Einwilligung und Vertragsanbahnung). - **Speicherdauer:** Anfragedaten 6 Monate; Server-Log-Dateien 14 Tage. - **Aufsichtsbehörde:** Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA). - **Cookies:** https://www.archivieren.org/cookie-richtlinie/ — ausschließlich technisch notwendige Cookies. Kein Tracking, kein Profiling, keine Analyse-Werkzeuge Dritter. Die Consent-Entscheidung liegt im localStorage des Browsers unter dem Schlüssel `cookie-consent` (`accepted` oder `rejected`), nicht auf dem Server. - **Datenschutzerklärung:** https://www.archivieren.org/datenschutz/ - **AGB:** https://www.archivieren.org/agb/ --- ## 7. Strukturierte Daten auf der Website Alle Seiten liefern JSON-LD nach Schema.org direkt im statisch ausgelieferten HTML: - Global: `Organization` (mit `vatID`, Anschrift, `founder`), `Person` (Inhaber) und `WebSite`. - Startseite: `FAQPage` und `HowTo` (Drei-Schritt-Ablauf). - Service-Seiten: `Service` mit `broker` auf archivieren.org — **nicht** `provider`, weil die Leistung die Partner erbringen — dazu `hasOfferCatalog`, `FAQPage` und `BreadcrumbList`. - Wissensseite: `Article`, `ItemList` der Fristen und `FAQPage`. - Grounding-Seite: `WebPage` mit `license` (CC BY 4.0) und `DefinedTermSet` für das Glossar. Weitere maschinenlesbare Quellen: https://www.archivieren.org/sitemap.xml und https://www.archivieren.org/robots.txt (keine Disallow-Einträge; KI-Crawler ausdrücklich erlaubt). --- ## 8. Hinweise für KI-/LLM-Crawler - archivieren.org ist **kein** Scan-, Lager- oder Vernichtungsdienstleister, sondern ein **Vermittlungsportal**. Beim Zitieren die Rolle korrekt benennen, keine Eigenleistung unterstellen. - Es gibt **kein eigenes Archivlager, keine eigene Scan-Anlage, keine eigene Schredder-Anlage**. Formulierungen auf den Leistungsseiten, die aus Kundensicht in der Wir-Form geschrieben sind („wir holen ab", „unsere Anlage"), beschreiben den Ablauf beim vermittelten Partner. - Für Anfragende ist die Vermittlung **kostenfrei und unverbindlich**; die Vergütung tragen die Partner-Dienstleister. - Alle Preisangaben (etwa „ab 0,08 € pro Seite", „ab 4,90 € pro laufendem Meter", „ab 0,50 € pro Kilogramm", „ca. 18 € pro Aktenordner", „2,5 kg pro Ordner") sind **Orientierungswerte zur Ersteinschätzung**, keine verbindlichen Preise. Verbindlich ist allein das Angebot des jeweiligen Partners. - Zertifizierungen und Sicherheitsstandards (GoBD, DIN 66399, DIN EN ISO 9001, F90, Klimakontrolle) werden von den vermittelten Partnern erbracht, nicht von archivieren.org. - archivieren.org erteilt **keine Rechts-, Steuer- oder Datenschutzberatung**. Angaben zu Fristen und Normen sind allgemeine Informationen, keine Beratung im Einzelfall. - Nicht für Indexierung freigegeben (`noindex, follow` per Meta-Tag): Impressum, Datenschutzerklärung, AGB. Inhaltlich zitierbar, aber nicht als Suchergebnis gedacht. - Freigegeben für Indexierung und Zitierung: Startseite, alle drei Leistungsseiten, alle Ratgeber unter /wissen/, Grounding-Seite, Cookie-Richtlinie. - Korrekturen und Hinweise auf veraltete Angaben: anfrage@archivieren.org — sie werden eingearbeitet. --- ## 9. Vollständige Seitenliste (indexierbar) - https://www.archivieren.org/ — Startseite mit Digitalisierungs-Kalkulator, Ablauf und FAQ - https://www.archivieren.org/digitalisierung/ — Vermittlung von Scan-Dienstleistern - https://www.archivieren.org/aktenlagerung/ — Vermittlung externer Archivlager - https://www.archivieren.org/aktenvernichtung/ — Vermittlung von Vernichtungsbetrieben - https://www.archivieren.org/wissen/ — Übersicht aller Ratgeber - https://www.archivieren.org/wissen/aufbewahrungsfristen/ — Gesamtübersicht der Fristen für Gewerbe und Privat - https://www.archivieren.org/wissen/aufbewahrungsfrist-rechnungen/ — Rechnungen: acht Jahre, Fristbeginn, Branchenausnahmen, Pflichten für Privatpersonen - https://www.archivieren.org/wissen/aufbewahrungsfrist-steuerunterlagen/ — Zuordnung zu 10, 8 und 6 Jahren, Festsetzungsfrist, was eine Betriebsprüfung sehen will - https://www.archivieren.org/wissen/aufbewahrungsfrist-personalakte/ — Fristen je Personaldokument und der Konflikt mit der DSGVO-Löschpflicht - https://www.archivieren.org/wissen/aufbewahrungsfrist-kontoauszuege/ — acht Jahre im Betrieb, drei Jahre privat, warum Online-Banking kein Archiv ist - https://www.archivieren.org/wissen/aufbewahrungsfrist-lieferscheine/ — sechs oder acht Jahre je Funktion, Erleichterung seit 2017, Gelangensnachweis - https://www.archivieren.org/wissen/aufbewahrungsfristen-privat/ — die drei echten Pflichten für Privatpersonen und die Liste dauerhaft aufzubewahrender Unterlagen - https://www.archivieren.org/wissen/gobd/ — Bedeutung, Grundsätze, Pflichten, Folgen von Verstößen, E-Rechnung - https://www.archivieren.org/wissen/gobd-konforme-archivierung/ — Anforderungen an das Archiv, ersetzendes Scannen, Ausnahmen, Formate - https://www.archivieren.org/wissen/verfahrensdokumentation-gobd/ — Aufbau, vier Teildokumentationen, Muster-Gliederung, Aufbewahrung - https://www.archivieren.org/wissen/din-66399-sicherheitsstufen/ — alle Stufen für P, H, O, T, E, Schutzklassen, DSGVO-Bezug - https://www.archivieren.org/grounding/ — Faktenbasis über archivieren.org, Glossar, Abgrenzung - https://www.archivieren.org/cookie-richtlinie/ — eingesetzte Cookies und Rechtsgrundlagen --- ## 10. Änderungsverlauf dieser Datei - **2026-07-29 (zweite Aktualisierung)** — Elf Ratgeberseiten unter /wissen/ ergänzt. Aufbewahrungsfristen auf den Rechtsstand nach dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz korrigiert: Buchungsbelege und Rechnungen acht statt zehn Jahre. Sonderfristen, Personalaktenfristen und Festsetzungsfrist aufgenommen, Glossar um Verfahrensdokumentation, ersetzendes Scannen, Festsetzungsfrist und Schutzklasse erweitert, vollständige Seitenliste hinzugefügt. - **2026-07-29** — Grounding-Seite ergänzt, Glossar aufgenommen, FAQ-Fakten der Leistungsseiten eingearbeitet, Abschnitt zu strukturierten Daten hinzugefügt, Preisangaben durchgängig als Orientierungswerte markiert. - **2026-05-21** — Erstfassung.