DIN 66399: alle Sicherheitsstufen und Schutzklassen im Überblick

Die DIN 66399 kombiniert Schutzklasse, Materialklasse und Sicherheitsstufe — deshalb ist „Stufe 4“ allein keine brauchbare Angabe. Hier stehen alle Stufen für Papier und Datenträger als Tabelle, dazu die Zuordnung zur DSGVO und die Frage, welche Stufe im Unternehmen wirklich nötig ist.

Kurz gesagt

Für personenbezogene Daten auf Papier ist P-4 nach DIN 66399 der Standard: maximale Partikelgröße 160 mm². Bei besonders sensiblen Daten gilt P-5 mit 30 mm². Festplatten werden mit H-4 oder H-5 vernichtet, SSDs und USB-Sticks mit E-3 oder E-4 — bei elektronischen Datenträgern zählt die Zerstörung der Speicherchips, Löschen oder Formatieren genügt nicht.

Rechtsstand und letzte Prüfung: 29. Juli 2026

Partikelgrößen der Sicherheitsstufen für PapierDie maximale Partikelfläche sinkt von 2000 Quadratmillimetern bei P-1 auf 5 Quadratmillimeter bei P-7. P-4, der Standard für personenbezogene Daten, liegt bei 160 Quadratmillimetern und ist damit rund zwölfmal kleiner als P-1.P-12000 mm²P-2800 mm²P-3320 mm²P-4160 mm²StandardP-530 mm²P-610 mm²P-75 mm²Flächen maßstabsgetreu: die Kantenlänge folgt der Wurzel der Partikelfläche.

Wie die Norm aufgebaut ist

Die DIN 66399 regelt die Vernichtung von Datenträgern. Sie ersetzt seit 2012 die alte DIN 32757 und ist deutlich feiner aufgebaut: Statt einer einzigen Stufenreihe kombiniert sie drei Ebenen.

  • Schutzklasse 1 bis 3 — wie schutzbedürftig sind die Daten? Sie ergibt sich aus dem Schaden, der bei einer Offenlegung entstünde.
  • Materialklassifizierung P, F, O, T, H, E — um welches Material handelt es sich?
  • Sicherheitsstufe 1 bis 7 — wie klein muss das Material zerkleinert sein?

Eine vollständige Angabe lautet also nicht „Stufe 4“, sondern zum Beispiel „P-4“ für Papier oder „H-4“ für Festplatten. Wer nur eine Zahl nennt, sagt nichts über das Material — und damit nichts Belastbares.

Diese Dreiteilung erklärt auch, warum Angaben aus älteren Angeboten und Gerätebeschreibungen oft nicht zusammenpassen. Die Vorgängernorm DIN 32757 kannte nur fünf Stufen und keine Unterscheidung nach Material — eine Angabe wie „Sicherheitsstufe 3“ aus dieser Zeit lässt sich nicht eins zu eins in die neue Systematik übertragen. Wer alte Geräte oder alte Verträge prüft, sollte deshalb immer nachfragen, auf welche Norm sich die Zahl bezieht.

MaterialklasseWas darunter fällt
PPapier, Filme, Druckformen — Informationen in Originalgröße
FFilme und Folien in verkleinerter Form, etwa Mikrofilm
OOptische Datenträger: CD, DVD, Blu-ray
TMagnetische Datenträger: Disketten, Magnetbänder, Ausweiskarten mit Magnetstreifen
HFestplatten mit magnetischem Datenträger
EElektronische Datenträger: SSD, USB-Stick, Speicherkarte, Chipkarte, Mobiltelefon

Die drei Schutzklassen

Die Schutzklasse bestimmt, welche Sicherheitsstufen überhaupt in Frage kommen. Sie wird vor der Vernichtung festgelegt — vom Verantwortlichen, nicht vom Dienstleister.

Die Schutzklasse ist keine technische, sondern eine unternehmerische Entscheidung. Sie beantwortet die Frage, was passieren würde, wenn genau diese Unterlagen in fremde Hände gerieten — ob es peinlich wäre, teuer oder existenzbedrohend. Wer sie zu niedrig ansetzt, spart ein paar Cent pro Kilogramm und riskiert einen meldepflichtigen Datenschutzvorfall.

SchutzklasseSchutzbedarfTypische UnterlagenEmpfohlene Stufen
1Normaler Schutzbedarf für interne DatenInterne Mitteilungen, Adresslisten, Werbematerial, veraltete PreislistenP-1 bis P-3
2Hoher Schutzbedarf für vertrauliche DatenPersonalakten, Verträge, Angebote, Buchhaltungsbelege, KundendatenP-3 bis P-5
3Sehr hoher Schutzbedarf für geheime DatenGesundheitsdaten, Forschungsergebnisse, Zeugenangaben, Bankdaten mit ZuordnungP-5 bis P-7

Sicherheitsstufen für Papier (P-1 bis P-7)

Bei Papier ist die maximale Partikelfläche das Maß. Je kleiner die Fläche, desto höher die Stufe — und der Sprung von P-1 auf P-4 ist größer, als die Zahlen vermuten lassen: Die zulässige Fläche schrumpft auf ein Zwölftel.

StufeMaximale PartikelgrößeReproduktionsaufwandEinsatz
P-1≤ 2.000 mm² oder Streifenbreite ≤ 12 mmeinfachAllgemeines Schriftgut ohne Personenbezug
P-2≤ 800 mm² oder Streifenbreite ≤ 6 mmeinfachInterne Unterlagen ohne Personenbezug
P-3≤ 320 mm² oder Streifenbreite ≤ 2 mmerschwertUntergrenze für sensible Daten
P-4≤ 160 mm², Streifenbreite ≤ 6 mmerheblich erschwertDer Standard für personenbezogene Daten in Unternehmen
P-5≤ 30 mm², Streifenbreite ≤ 2 mmsehr erschwertBesonders sensible Daten, Gesundheits- und Personaldaten
P-6≤ 10 mm², Streifenbreite ≤ 1 mmaußerordentlich erschwertGeheime Unterlagen, Forschung, Patente
P-7≤ 5 mm², Streifenbreite ≤ 1 mmpraktisch unmöglichHöchste Geheimhaltung, staatlicher Bereich
Partikelgrößen nach DIN 66399-1. Bei Streifenschnitt gilt zusätzlich die angegebene Breitenbegrenzung.

Für den betrieblichen Alltag ist P-4 die richtige Antwort in den meisten Fällen: Personalakten, Verträge, Buchhaltung, Kundenkorrespondenz. Wer Gesundheitsdaten oder Unterlagen mit besonderem Schadenspotenzial vernichtet, geht auf P-5. Die Stufen P-6 und P-7 sind teuer und für normale Geschäftsunterlagen nicht erforderlich.

Sicherheitsstufen für Datenträger

Für jede Materialklasse gilt eine eigene Skala, weil die Maßgrößen unterschiedlich sind: bei Festplatten die Verformung und Partikelgröße, bei optischen Medien die Partikelfläche, bei elektronischen Datenträgern die Chipfläche.

Bei Datenträgern ist der häufigste Fehler, das Löschen mit dem Vernichten zu verwechseln. Eine formatierte Festplatte gibt ihre Daten mit frei erhältlicher Software wieder her; bei Solid-State-Speichern kommt hinzu, dass die Verwaltungslogik Kopien an Stellen ablegt, die kein Löschbefehl erreicht. Die Norm zieht daraus die einzig belastbare Konsequenz und verlangt die mechanische Zerstörung des Trägers.

MaterialklasseGängige Stufe für UnternehmenWas dabei passiert
H — FestplattenH-4 bis H-5Mechanische Zerstörung des Datenträgers in Partikel; bei H-5 maximal 320 mm² Partikelfläche. Reines Löschen oder Formatieren ist keine Vernichtung im Sinn der Norm.
E — SSD, USB-Stick, SpeicherkarteE-3 bis E-4Zerkleinerung bis auf Chipfläche: E-3 maximal 160 mm², E-4 maximal 30 mm². Da Flash-Speicher Daten auf einzelnen Chips hält, ist die Chipzerstörung entscheidend.
O — CD, DVD, Blu-rayO-3 bis O-4Zerkleinerung der Datenschicht: O-3 maximal 160 mm², O-4 maximal 30 mm².
T — Magnetbänder, Disketten, MagnetstreifenkartenT-3 bis T-4Zerkleinerung oder Entmagnetisierung mit anschließender mechanischer Zerstörung.
F — Mikrofilm, MikroficheF-3Sehr feine Zerkleinerung, da die Information stark verkleinert vorliegt.

Was die DSGVO dazu verlangt

Die DSGVO nennt keine Sicherheitsstufe. Sie verlangt in Art. 32 Maßnahmen, die dem Risiko angemessen sind, und in Art. 5 Abs. 1 lit. e die Löschung, sobald der Zweck erfüllt ist. Die DIN 66399 ist das anerkannte Werkzeug, um „angemessen“ messbar zu machen.

Bei der Auswahl eines Betriebs hilft ein einfacher Test: Fragen Sie nach der Sicherheitsstufe, bevor Sie nach dem Preis fragen. Wer die Frage souverän beantwortet und nach der Art der Unterlagen zurückfragt, arbeitet mit der Norm. Wer stattdessen versichert, dass „alles datenschutzgerecht“ vernichtet werde, hat sie vermutlich nie im Detail angewandt — und wird dann auch kein Zertifikat mit Stufenangabe ausstellen.

  • Die Vernichtung personenbezogener Daten ist eine Verarbeitung im Sinne der DSGVO — sie gehört ins Verarbeitungsverzeichnis.
  • Wird ein Dienstleister eingeschaltet, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO erforderlich. Ohne ihn ist die Weitergabe der Akten selbst ein Verstoß.
  • Das Vernichtungszertifikat ist der Nachweis, mit dem die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO erfüllt wird. Es sollte Datum, Menge, Sicherheitsstufe und Materialklasse ausweisen.
  • Ein Löschkonzept legt fest, welche Datenart nach welcher Frist vernichtet wird — es verbindet die Aufbewahrungspflichten mit der Löschpflicht.

Praktisch bedeutet das: Ein Datenschutz-Container im Büro ist bequem, aber nur dann sauber, wenn er verschlossen ist, der Dienstleister einen Auftragsverarbeitungsvertrag hat und für jede Leerung ein Zertifikat vorliegt.

Die passende Stufe wählen — in vier Schritten

In der Praxis lässt sich die richtige Stufe in unter einer Minute bestimmen, wenn man die drei Ebenen der Norm in der richtigen Reihenfolge abgeht. Der häufigste Fehler ist, mit der Stufe anzufangen — sie ist aber das Ergebnis, nicht der Ausgangspunkt.

  1. Material bestimmen: Papier, Festplatte, SSD, optisches Medium? Daraus folgt die Materialklasse.
  2. Schaden abschätzen: Was passiert, wenn die Daten offengelegt würden? Daraus folgt die Schutzklasse.
  3. Stufe zuordnen: Schutzklasse 2 mit Papier ergibt P-4 oder P-5. Schutzklasse 3 mit SSD ergibt E-4.
  4. Nachweis sichern: Zertifikat verlangen, das Materialklasse und Stufe ausdrücklich benennt — nicht nur „datenschutzgerecht vernichtet“. Angebote dazu über die Aktenvernichtung.

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand vom 29. Juli 2026 allgemein wieder und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob in Ihrem Fall eine längere Frist gilt — etwa wegen einer laufenden Außenprüfung, eines Rechtsstreits oder einer noch offenen Steuerfestsetzung — klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

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Daniel Werner

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Verwendete Quellen

  • DIN 66399-1 und DIN 66399-2
  • Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO
  • Art. 5 Abs. 2 DSGVO
  • Art. 9 DSGVO
  • Art. 28 DSGVO
  • Art. 32 DSGVO
  • § 147 AO

Zuletzt inhaltlich geprüft am 29. Juli 2026. Fehler oder veraltete Angaben bitte an anfrage@archivieren.org melden — sie werden korrigiert. Wie wir arbeiten und wovon wir leben, steht auf der Faktenseite.

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