Rechtsstand 29.07.2026

Wissen rund um Akten, Fristen und Archivierung

Zwei Werkzeuge und dreiundzwanzig Ratgeber zu den Fragen, die vor jeder Digitalisierung, jeder Einlagerung und jeder Vernichtung geklärt sein müssen. Ohne Werbeversprechen, mit Rechtsgrundlage an jeder Frist und durchgängig auf dem Stand nach dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz — das seit 2025 für Buchungsbelege nur noch acht statt zehn Jahre vorschreibt.

Die drei Aufbewahrungsfristen im VergleichBücher, Inventare und Jahresabschlüsse zehn Jahre. Buchungsbelege und Rechnungen acht Jahre, seit 2025 von zehn Jahren verkürzt. Geschäftsbriefe und Verträge sechs Jahre.Bücher, Inventare, Abschlüsse10 Jahre · unverändertBuchungsbelege, Rechnungen8 Jahre · seit 2025 — vorher 10Geschäftsbriefe, Verträge6 Jahre · unverändertGestrichelt: die zwei Jahre, die für Buchungsbelege entfallen sind.
Die drei Regelfristen. Gestrichelt die zwei Jahre, die für Buchungsbelege seit 2025 entfallen sind.

Wenn die Akten weg sollen

Sobald klar ist, was bleiben muss und was gehen darf, geht es um die Umsetzung. Für alle drei Wege vermitteln wir Angebote geprüfter Dienstleister — kostenlos und unverbindlich.