Vernichtungszertifikat: was darauf stehen muss

Das Zertifikat ist gesetzlich nicht vorgeschrieben — und trotzdem das Dokument, das im Prüfungsfall zählt. Denn nachweisen müssen Sie die Löschung sehr wohl. Dieser Beitrag zeigt die Pflichtangaben, ein Muster als Prüfvorlage und den Mangel, der in der Praxis am häufigsten auftritt.

Kurz gesagt

Ein belastbares Vernichtungszertifikat nennt Datum, Auftraggeber, ausführenden Betrieb, Art und Menge des Materials, den Ort der Vernichtung und — entscheidend — Materialklasse und Sicherheitsstufe nach DIN 66399. Bescheinigt es nur „datenschutzgerechte Vernichtung“ ohne Stufenangabe, lässt sich die Angemessenheit nach Art. 32 DSGVO nicht belegen. Bei Datenträgern gehören die Seriennummern dazu.

Rechtsstand und letzte Prüfung: 29. Juli 2026

Partikelgrößen der Sicherheitsstufen für PapierDie maximale Partikelfläche sinkt von 2000 Quadratmillimetern bei P-1 auf 5 Quadratmillimeter bei P-7. P-4, der Standard für personenbezogene Daten, liegt bei 160 Quadratmillimetern und ist damit rund zwölfmal kleiner als P-1.P-12000 mm²P-2800 mm²P-3320 mm²P-4160 mm²StandardP-530 mm²P-610 mm²P-75 mm²Flächen maßstabsgetreu: die Kantenlänge folgt der Wurzel der Partikelfläche.

Wozu das Zertifikat dient

Ein Vernichtungszertifikat ist die Bestätigung eines Dienstleisters, dass ein bestimmter Bestand zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Sicherheitsstufe vernichtet wurde. Es ist keine gesetzlich vorgeschriebene Urkunde — und trotzdem das Dokument, das im Zweifel den Unterschied macht.

Der Grund liegt in Art. 5 Abs. 2 DSGVO: Der Verantwortliche muss nachweisen können, dass er die Grundsätze der Verordnung einhält. Dazu gehört die Löschung nach Zweckerfüllung. Ohne Nachweis steht im Prüfungsfall die Behauptung gegen nichts — und die Beweislast liegt beim Unternehmen, nicht bei der Aufsichtsbehörde.

  • Nachweis der Löschung gegenüber der Datenschutzaufsicht und in Audits
  • Belegfunktion, wenn später jemand eine vernichtete Unterlage verlangt — dann ist dokumentiert, wann und auf welcher Grundlage sie wegkam
  • Grundlage für das Löschkonzept: erst der Vollzug macht das Konzept glaubwürdig
  • Bei Betriebsprüfungen: Nachweis, dass planmäßig und nicht anlassbezogen vernichtet wurde

Was darauf stehen muss

Die folgenden Angaben machen ein Zertifikat belastbar. Fehlt eine der ersten fünf, sollten Sie beim Dienstleister nachfassen — seriöse Betriebe liefern sie ohne Diskussion nach.

Die Angaben unten klingen nach Formalismus, entscheiden im Zweifelsfall aber darüber, ob der Nachweis trägt. Der Prüfstein ist eine einfache Überlegung: Könnte eine dritte Person Jahre später anhand dieses Papiers nachvollziehen, welcher Bestand wann in welcher Qualität vernichtet wurde? Wenn nicht, fehlt eine Angabe — und meist ist es die Sicherheitsstufe.

AngabeWarum sie nötig ist
Datum der VernichtungOrdnet den Vorgang der Frist zu und belegt, dass nicht vorzeitig vernichtet wurde
Auftraggeber mit vollständiger FirmierungOhne Zuordnung ist der Nachweis wertlos
Ausführender Betrieb mit AnschriftNachvollziehbarkeit der Verarbeitungskette
Art und Menge des MaterialsPapier, Festplatten, optische Medien; Gewicht, Behälterzahl oder laufende Meter
Materialklasse und Sicherheitsstufe nach DIN 66399Der Kern: nur damit ist die Angemessenheit nach Art. 32 DSGVO belegbar
Ort der VernichtungEigenes Werk oder Subunternehmer — relevant für die Auftragsverarbeitung
Unterschrift oder eindeutige KennungMacht das Dokument zurechenbar
Bezug zum Auftrag oder VertragVerknüpft das Zertifikat mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag

Bei Datenträgern gehört zusätzlich die Seriennummer auf das Zertifikat oder in eine Anlage. Wer zwanzig Festplatten vernichten lässt, braucht den Nachweis für jede einzelne — sonst bleibt offen, ob eine davon noch im Umlauf ist.

Muster für ein belastbares Zertifikat

So sieht ein Zertifikat aus, das die Anforderungen erfüllt. Sie können es als Prüfvorlage nutzen: Vergleichen Sie das Papier, das Ihr Dienstleister ausstellt, Zeile für Zeile damit.

FeldBeispielinhalt
Zertifikatsnummer2026-0731-0042
AuftraggeberMuster GmbH, Musterstraße 1, 97070 Würzburg
Ausführender BetriebVernichtungsbetrieb XY GmbH, Anschrift, Ansprechpartner
Datum der Übernahme28.07.2026
Datum der Vernichtung29.07.2026
MaterialPapierakten, 14 Sicherheitsbehälter, 620 kg
Materialklasse und StufeP-4 nach DIN 66399 (Partikelfläche maximal 160 mm²)
Ort der VernichtungBetriebsstätte des ausführenden Betriebs
GrundlageAuftrag Nr. 4711, Auftragsverarbeitungsvertrag vom 12.03.2026
BestätigungUnterschrift, Name in Druckbuchstaben, Funktion
Prüfvorlage. Fehlen Materialklasse, Stufe oder Menge, ist der Nachweis unvollständig.

Bewahren Sie das Zertifikat dort auf, wo es gefunden wird: bei den Buchhaltungsunterlagen des laufenden Jahres und, wenn Sie eines führen, als Anlage zum Löschkonzept. Eine eigene Aufbewahrungsfrist hat es nicht — sinnvoll ist die Aufbewahrung, solange Ansprüche aus dem vernichteten Bestand denkbar sind, in der Praxis also mindestens drei Jahre.

Die Sicherheitsstufe ist der entscheidende Eintrag

Weil die DSGVO keine Stufe vorschreibt, sondern Angemessenheit verlangt, ist die Stufenangabe der Punkt, an dem sich Nachweis und Behauptung trennen. Sie ordnet die Vernichtung dem Schutzbedarf der Daten zu.

Partikelgrößen der Sicherheitsstufen für PapierDie maximale Partikelfläche sinkt von 2000 Quadratmillimetern bei P-1 auf 5 Quadratmillimeter bei P-7. P-4, der Standard für personenbezogene Daten, liegt bei 160 Quadratmillimetern und ist damit rund zwölfmal kleiner als P-1.P-12000 mm²P-2800 mm²P-3320 mm²P-4160 mm²StandardP-530 mm²P-610 mm²P-75 mm²Flächen maßstabsgetreu: die Kantenlänge folgt der Wurzel der Partikelfläche.
P-4 mit maximal 160 mm² ist der Standard für personenbezogene Daten; P-5 mit 30 mm² für besondere Kategorien.

Für gewöhnliche Geschäftsunterlagen mit Personenbezug — Personalakten, Verträge, Buchhaltung, Kundenkorrespondenz — ist P-4 richtig. Bei Gesundheitsdaten und anderen besonderen Kategorien nach Art. 9 DSGVO ist P-5 angemessen. Steht auf dem Zertifikat P-2, ist der Nachweis für personenbezogene Daten nicht geeignet, egal wie ordentlich das Papier gestaltet ist. Die vollständige Systematik steht unter DIN 66399.

Prüfliste für den Alltag

  1. Liegt für jede Abholung ein eigenes Zertifikat vor — oder nur eines für das ganze Jahr?
  2. Sind Materialklasse und Sicherheitsstufe ausdrücklich genannt?
  3. Stimmt die Menge mit dem überein, was tatsächlich abgeholt wurde?
  4. Ist der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO vorhanden und aktuell?
  5. Bei Datenträgern: sind Seriennummern erfasst?
  6. Sind die Zertifikate an einer Stelle abgelegt, die auch in zwei Jahren noch gefunden wird?

Wenn Sie eine Vernichtung erst beauftragen, nehmen Sie die Zertifikatsanforderungen in die Anfrage auf. Bei einer Vermittlung über archivieren.org fragen wir sie mit ab — Angebote erhalten Sie über Aktenvernichtung, die Preislogik steht unter Kosten der Aktenvernichtung.

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand vom 29. Juli 2026 allgemein wieder und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob in Ihrem Fall eine längere Frist gilt — etwa wegen einer laufenden Außenprüfung, eines Rechtsstreits oder einer noch offenen Steuerfestsetzung — klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Wer diesen Beitrag verantwortet

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Daniel Werner

Inhaber von archivieren.org, 97222 Rimpar

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV. archivieren.org vermittelt seit März 2026 Anfragen für Digitalisierung, Lagerung und Vernichtung an Dienstleister — die Beiträge entstehen aus den Rückfragen, die dabei regelmäßig auftauchen.

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archivieren.org ist kein Steuerberater und keine Kanzlei. Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand allgemein wieder. Ob in Ihrem Fall eine längere Frist gilt — etwa wegen einer laufenden Außenprüfung, eines Rechtsstreits oder einer offenen Steuerfestsetzung — klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Verwendete Quellen

  • Art. 5 Abs. 2 DSGVO
  • Art. 9 DSGVO
  • Art. 28 DSGVO
  • Art. 32 DSGVO
  • DIN 66399
  • § 195 BGB

Zuletzt inhaltlich geprüft am 29. Juli 2026. Fehler oder veraltete Angaben bitte an anfrage@archivieren.org melden — sie werden korrigiert. Wie wir arbeiten und wovon wir leben, steht auf der Faktenseite.

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