DSGVO-konform

Aktenvernichtung: Sicher & Zertifiziert nach DIN 66399

Schützen Sie sich vor Datenmissbrauch. Professionelle Aktenvernichtung mit Zertifikat – ob einmalige Archivräumung oder regelmäßiger Container-Service.

Vorsicht bei Aufbewahrungsfristen!

Vernichten Sie keine Dokumente zu früh. Steuerrelevante Unterlagen müssen 10 Jahre, Geschäftsbriefe 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei vorzeitiger Vernichtung drohen Bußgelder und Schätzungen durch das Finanzamt.

Aufbewahrungsfristen prüfen

Aktenvernichtung auf einen Blick

  • Vernichtung nach DIN 66399 (Sicherheitsstufe P-4 oder höher)
  • Rechtsgültiges Vernichtungszertifikat für jeden Auftrag
  • Container-Service oder einmalige Abholung möglich
  • Auch Datenträger: Festplatten, CDs, USB-Sticks
  • DSGVO-konforme Dokumentation der Vernichtung

Vernichtungskosten berechnen

Ermitteln Sie jetzt die Kosten und fordern Sie ein Angebot mit Vernichtungszertifikat an.

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Wie viele Aktenordner möchten Sie vernichten?

Datenschutzkonforme Vernichtung mit Zertifikat

50Ordner

≈ 125 kg Papier

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Geschätzte Kosten (einmalig)

63 €

inkl. Abholung & Zertifikat

Sicherheitsstufen nach DIN 66399

Je sensibler die Daten, desto kleiner müssen die Partikel nach der Vernichtung sein. Wählen Sie die passende Stufe.

P-1 bis P-3

Allgemeine Daten

Werbematerial, öffentliche Dokumente

Empfohlen für Unternehmen

P-4

Sensible Daten

Personalakten, Verträge, Buchhaltung

P-5 bis P-7

Hochsensible Daten

Geheimdokumente, Patente, Forschung

Unsere Vernichtungsoptionen

Wählen Sie die passende Lösung für Ihren Bedarf.

Datenschutz-Container

Verschlossene Sammelbehälter für Ihre Räumlichkeiten. Regelmäßige Leerung und Vernichtung.

  • Verschiedene Größen verfügbar
  • Abschließbare Einwurfschlitze
  • Regelmäßige Abholung

Einmalige Abholung

Der Dienstleister holt Ihre Akten einmalig ab und vernichtet sie in seiner gesicherten Anlage.

  • Ideal für Archivräumungen
  • Ab 1 laufendem Meter
  • Zertifikat pro Auftrag

Vor-Ort-Vernichtung

Mobile Schredder kommen zu Ihnen. Die Vernichtung erfolgt unter Ihrer Aufsicht.

  • Maximale Sicherheit
  • Für hochsensible Daten
  • Live-Überwachung möglich
Nachweispflicht

Vernichtungszertifikat für Ihre Unterlagen

Die DSGVO verpflichtet Unternehmen, die datenschutzkonforme Vernichtung personenbezogener Daten nachzuweisen. Unser Zertifikat dokumentiert:

  • Datum und Uhrzeit der Vernichtung
  • Angewandte Sicherheitsstufe nach DIN 66399
  • Menge der vernichteten Datenträger
  • Unterschrift des verantwortlichen Mitarbeiters

DSGVO-Anforderung

Nach Art. 17 DSGVO haben Betroffene ein "Recht auf Löschung". Bei einer Prüfung müssen Sie nachweisen können, dass personenbezogene Daten ordnungsgemäß vernichtet wurden.

Das Vernichtungszertifikat ist Ihr rechtlicher Nachweis – bewahren Sie es mindestens 3 Jahre auf.

Bevor Sie vernichten: Alternativen prüfen

Erst digitalisieren?

Viele Dokumente können vor der Vernichtung digitalisiert werden. So behalten Sie den Inhalt – GoBD-konform und durchsuchbar – auch nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist.

Zur Digitalisierung

Frist noch nicht abgelaufen?

Lagern Sie Ihre Akten kostengünstig in unserem Hochsicherheits-Archiv ein. Nach Ablauf der Frist vernichten wir auf Wunsch automatisch.

Zur Aktenlagerung

Aktenentsorgung oder Aktenvernichtung — wo ist der Unterschied?

Im Alltag werden beide Begriffe gleichbedeutend verwendet, und für die Beauftragung macht es keinen Unterschied. Fachlich trennen sie zwei Dinge: Die Vernichtung meint das Zerkleinern der Informationsträger nach DIN 66399, die Entsorgung den anschließenden Weg des Materials — bei Papier in die Wiederverwertung, bei Datenträgern in die Elektroaltgeräte-Verwertung.

Wichtig ist die Unterscheidung nur an einer Stelle: Eine reine Entsorgung ohne Vernichtung erfüllt die Anforderungen nicht. Papier in die Altpapiertonne zu geben ist Entsorgung, aber keine datenschutzgerechte Behandlung — bei personenbezogenen Daten ist es ein Verstoß gegen Art. 32 DSGVO. Wer eine Dokumentenentsorgung beauftragt, sollte deshalb immer die Sicherheitsstufe mitbestellen und ein Zertifikat verlangen.

Sensible Dokumente entsorgen bedeutet in der Praxis also: vernichten lassen, Nachweis einholen, Material verwerten. Alle drei Schritte übernehmen die vermittelten Betriebe in einem Vorgang. Welche Angaben der Nachweis tragen muss, steht im Beitrag zum Vernichtungszertifikat.

Was mit welchem Material passiert

  • Papierakten: Zerkleinerung in der vereinbarten Sicherheitsstufe, anschließend Altpapierverwertung. Ordnermechaniken werden getrennt und als Metall verwertet.
  • Datenträger: mechanische Zerstörung nach Materialklasse H, O, T oder E, danach Verwertung als Elektronikschrott nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz.
  • Datenmüll gemischt: Sortierung beim Dienstleister; gemischte Anlieferung ist möglich, wird aber teils separat berechnet.

Häufige Fragen zur Aktenvernichtung

Jetzt Vernichtungsangebot anfordern

Erhalten Sie in 2 Minuten Ihr individuelles Angebot für die datenschutzkonforme Aktenvernichtung. Mit Zertifikat.

Oder rufen Sie uns direkt an:

+49 9365 / 82923-84